

Erhalt Ihres Shop-Gütesiegel oder Portal-Gütesiegel | Die Anforderungen
Das Gütesiegel richtet sich ausschließlich an Betreiber eines Online-Shops oder Webseiten, die eine Dienstleistung anbieten. Das heißt, auf der entsprechenden Website müssen Waren oder Dienstleistungen online erwerbbar sein oder eine Dienstleistung in irgendeiner Form z.B. als Beratung,Vermittlung angeboten werden.
Onlineshops = Waren und Dienstleistungen sind online erwerbbar.
Onlineportale Dienstleistungen Beratung,Vermittlung = Waren und Dienstleistungen sind nicht online erwerbbar, sondern erfüllen nur eine beratende oder vermittelnde Tätigkeit durch einen Anruf.
Folgende Punkte gelten nicht für Dienstleistungen z.B. Beratung,Vermittlung (nicht online über ein Bestellbutton erwerbbar), sondern, die durch eine Beratung oder Vermittlung stattfindet. Punkt 3-7 nicht immer erforderlich, wird allerdings geprüft, ob einer dieser Punkte notwendig sind.









Mit Verleihung des Gütesiegels verpflichtet sich der Online Shop oder Portal-Betreiber, die aktuell geltenden Mindestanforderungen dauerhaft einzuhalten.
Bei Nichteinhaltung der Mindestanforderungen oder bei Zahlungsverzug wird der Shop oder Portal-Betreiber per E-Mail aufgefordert, diese Mängel innerhalb von 14 Tagen zu korrigieren. Wird dem nicht nachgekommen, wird das Prüf-Gütesiegel aberkannt und darf ab diesem Zeitpunkt nicht mehr auf dem entsprechenden Online-Shop oder Online-Portal veröffentlicht werden. Zudem wird das jeweilige Online Echtheits-Zertifikat mit dem Status "ungültig" gekennzeichnet.
Tested-Shops24 behält sich das Recht vor, die Mindestanforderungen für das Prüf-Gütesiegel jederzeit zu ändern.Der Grund dafür könnte die Gesetzesänderung in Deutschland sein.


